„Eilmeldung! Sehr wichtig! Epochales Urteil des BGH über Zinsabrechnungen!“ Für alle, die sich gegen Banken wehren müssen und unberechtigt kassierte
Gebühren und Zinsen zurück haben wollen, ist dieses Urteil wichtig:BGH - Urteile vom 21. April 2009 – XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08 Danach war und ist es den Banken verboten, Gebühren und Zinsen einfach nach eigenem Gusto anzupassen, weil sich die Marktlage geändert hat. So zumindest
stand es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zweier Sparkassen. Das Urteil hat für die Krisenbewältigung deswegen solch große Bedeutung, weil, so erklären spezialisierte Anwälte,
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs stets rückwirkende Bedeutung haben. Das heißt: Der Bankkunde kann zuviel gezahlte Gebühren und Zinsen zurückfordern. Sehr oft stecken vor allem in den
Kontokorrentkonten kleinerer und mittlerer Unternehmen aber auch von Privatleuten erhebliche Rückforderungsansprüche, die deswegen leicht zu heben sind, weil, wie die Anwälte erklären, Forderungen in
laufenden Kontokorrentkonten nicht verjähren. Das hilft schon einmal, unfreundliche Maßnahmen von Banken aufzuhalten und die Umschuldung zu erleichtern. Dafür muss der Bankkunde den
Schaden aber beweisen; das geht am besten, indem er die Buchungen der Bank so nachvollzieht, als habe diese die Konten korrekt geführt. Das ist so einfach nicht; es gibt aber eine Spezialistin,
die diese Methode beherrscht. Ich weise zur näheren Erklärung auf die Website meiner Frau hin:
www.kontendetektei.de.Dort ist die Methodik der Kontenprüfung ausführlich erläutert und mit einem Beispiel hinterlegt, bei
dem ein Bankkunde rund 50.000 Euro erstritten hat, die ihm Haus und Hof retteten. Weitere Informationen in.
www.schuvoba.de www.juraforum.de |