1. Methoden der Bereicherung und Schädigung
1.1. Die kriminellen Aktivitäten
1.1.1 Unkorrekte Kontenführung
1.1.1.1 Nichteinhaltung der Limit- und Zinsvereinbarung
1.1.1.2 Falsche Zinsabrechnung
1.1.1.3 Zinseszins-Tricksereien
1.1.1.4 Unkorrekte Zinsanpassung
1.1.1.5 Wertstellungsfehler
1.1.2. Nicht- oder verspätete Kreditauszahlung
1.1.3 Sittenwidrige Verträge
1.1.3.1 Knebelverträge
1.1.3.2 Überfordernde Bürgschaften
1.1.3.3 Intransparente Vertragsteile und AGBs (Ergebnisse Schädtler einarbeiten)
1.1.4 Direkt kriminelles Verhalten einzelner Banker (Schuvoba-Übersicht)
1.1.4.1 Diebstahl/Unterschlagung/Untreue
1.1.4.2 Bestechlichkeit/bandenmäßiges Verhalten
1.2. Die Methoden der Falschberatung
1.2.1 Ungünstige Finanzierung
1.2.2 Ungünstige Anlageberatung
1.2.3 Falschauskünfte
2. Menschenverachtendes Verhalten
2.1. Vollstreckung gegen die Rechtslage
2.2. Kriminalisierung der Beschwerdeführer/Geschädigten
3. Vorsätzlich rechtswidriges Verhalten
3.1 Nichtbeachtung der Rechtsprechung
3.1.1 Durch unkorrekte Kontenführung
3.1.2 Umgehung am Beispiel der nicht erlaubten Rücklastschriftgebühren
3.1.3 Vollstreckung sittenwidriger Bürgschaften
3.2 Vorsätzliche Gesetzesverstöße/Rechtsfreier Raum
4. Einflussnahme auf Justiz und Politik
4.1. Perspektivische Korruption
4.1.1 Richter als Referenten bei Bankveranstaltungen und Veranstaltungen der Fachmedien
4.1.2 Sponsoring-Aktivitäten für Universitätsinstitute
4.1.3 Beeinflussung der Anwälte durch Mandatierung und Vortragsverpflichtung
4.1.4 Baufinanzierung für Richter und Staatsanwälte
4.1.5 Richter werden bezahlte Ombudsleute
5. Einflussnahme auf Medien
5.1. Kooperationen
5.1. Anzeigenstrategien
6. Korrumpierung der Aufsichtsorgane
6.1. Sponsoring der BAFin und Delegierung von Bankangestellten in den Verwaltungsrat.
6.2. Delegation von Bankmitarbeitern in die Ministerien zur Beeinflussung der
Gesetzesentwicklung
7. Korrumpierung der Politik
7.1. Das Ausmaß der Lobby
7.2. Beispiel für erfolgreiche Lobbyarbeit (Verschärfung des Verbraucherkreditgesetzes)
8. Ausschaltung des Wettbewerbs
8.1. Durch den Allgemeinen Kreditausschuss
8.2. Bei den Sparkassen durch das Regionalprinzip (siehe: EU-Kommission)